Auch die Betriebsprüfung, die Außenprüfung durch das Finanzamt, bereiten wir für Sie vor. Haben Sie sämtliche zum Unternehmen gehörigen Einkünfte und Ausgaben sorgfältig angegeben, so besteht kein Grund zur Nervosität. Haben sie gemogelt, so besteht vor Eingang der Betriebsprüfungsanordnung noch die Möglichkeit einer Berichtigung der Steuererklärung. Das ist in der Regel der Zeitraum von telefonischer Ankündigung der Betriebsprüfung bis zur schriftlichen Bekanntgabe der Betriebsprüfung. Darin wird mitgeteilt, welche Form der Außenprüfung (z. B. Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuerprüfung oder Betriebsprüfung) durchgeführt werden soll, welche Steuerarten und welche Steuerjahre, in der Regel drei Jahre, geprüft werden sollen. Insgesamt begleiten wir Sie während der gesamten Laufzeit der Betriebsprüfung bis hin zur Schlussbesprechung und bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen, zu speziellen Fragestellungen, auch bis vor das Finanzgericht.
Gleiches gilt für Außenprüfungen durch die Sozialversicherung und die Bundeszollverwaltung. Steht die Steuerfahndung vor Ihrer Tür oder erfolgt eine Umsatzsteuer-Nachschau ohne Ankündigung einer Prüfung, so kann es schon mal unangenehm werden. Aber nur, wenn Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärungen gemogelt haben. Gleichwohl stehen wir Ihnen selbstverständlich auch in solchen Fällen zur Schadensminimierung zur Seite.
Unser Tipp: Steuerhinterziehung lohnt nicht, wenn sie entdeckt wird. Deutschlands Betriebsprüfer verfügen über umfassende Kenntnis der „Illegalen Steueroptimierung“ und sind mit modernsten Datenverarbeitungsprogrammen zur Ermittlung von Ungereimtheiten ausgestattet.